Brechbühl Reinigung GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gültig ab 14. November 2025
1. Leistung
1.1 Leistung
Die Brechbühl Reinigung GmbH (nachfolgend „BR“) übernimmt Reinigungsaufträge von Kunden
im Rahmen eines Werkvertrags gemäss Art. 363 ff. OR. Die BR erbringt die vereinbarten Reini-
gungsleistungen fachgerecht und mit Gewährleistung für die vertraglich zugesicherten Ergeb-
nisse. Die Einsatzplanung sowie die Zuteilung der Aufgaben an das eingesetzte Personal liegen
ausschliesslich im Ermessen der BR. Nur die BR ist gegenüber ihrem Personal weisungsbefugt.
1.2 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Brechbühl Reinigung (nachfolgend „BR“) kommt zu-
stande, indem der Auftraggeber über die Webseite der BR eine Objektreinigung bucht und den
Konfigurator vollständig ausfüllt. Vor Absenden des Formulars wird der Auftraggeber aufgefor-
dert, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Mit der Bestätigung der Buchung
schließt der Auftraggeber unmittelbar einen verbindlichen Vertrag mit der BR. Sämtliche anfal-
lenden Kosten werden dem Auftraggeber vor Abgabe der Buchung transparent auf der Webseite
angezeigt. Die Bestätigung des Auftrags erfolgt automatisch per E-Mail, der Auftraggeber erhält
hierbei die Auftragsbestätigung einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Vertragsdauer und Kündigung
Mit Abschluss des Vertrages anerkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wurde. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf von drei
Monaten ab Vertragsbeginn möglich und hat mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Ka-
lendermonats zu erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vor-
behalten.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der im Zeitpunkt der Buchung oder Offertstellung
gültigen Preisliste von der BR oder aus der individuell erstellten Offerte. Sämtliche Preise verste-
hen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind derzeit ohne Mehrwertsteuer, da die Brechbühl
Reinigung GmbH unter der gesetzlichen Umsatzgrenze von CHF 100’000 pro Jahr liegt. Sollte zu
einem späteren Zeitpunkt die Mehrwertsteuerpflicht eintreten, bleiben die angegebenen End-
preise unverändert; die allfällige Mehrwertsteuer wird von der BR getragen.
2.2 Zahlungsfrist und Mahngebühren
Die erbrachten Reinigungsstunden werden jeweils mittels Leistungsabrechnung zu Beginn des
Folgemonats verrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb
von 10 Tagen zu begleichen. Bei einer zweiten Mahnung behält sich die BR das Recht vor, eine
Mahngebühr von CHF 50.– für den entstandenen Mehraufwand zu erheben. Sämtliche Kosten,
die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen, werden dem Auftraggeber vollumfäng-
lich in Rechnung gestellt.
3. Leistungsumfang
3.1 Leistungsumfang und Änderungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Leistungsvereinbarung oder
Buchungsbestätigung. Die BR verpflichtet sich, die vereinbarten Reinigungsarbeiten fachge-
recht, sorgfältig und mit geeignetem Personal auszuführen. Die erforderlichen Reinigungsmittel
sowie das notwendige Material werden vom Auftraggeber bereitgestellt, sofern nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen oder Erweiterungen (z. B. Zusatzreinigungen, Fens-
terreinigung oder Spezialaufträge) sind vorgängig mit der BR abzusprechen und werden separat
verrechnet. Führt die BR auf Wunsch des Auftraggebers Arbeiten aus, die nicht ausdrücklich im
Vertrag oder in der Offerte enthalten sind, gelten diese als zusätzliche Dienstleistungen und wer-
den zu den jeweils gültigen Ansätzen berechnet.
3.2 Auftragsvolumen und Stornierungen
Das Auftragsvolumen kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit angepasst werden. Ände-
rungen des Leistungsumfangs oder der Einsatzfrequenz sind vorgängig zwischen dem Auftragge-
ber und der BR abzustimmen. Stornierungen oder Terminverschiebungen einzelner Reinigungen
müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin telefonisch oder
schriftlich (per E-Mail) bei der BR gemeldet werden. Erfolgt die Absage später, behält sich die BR
das Recht vor, den geplanten Einsatz vollständig zu verrechnen. Erscheint das Reinigungsperso-
nal am Einsatzort und kann die Reinigung aus Gründen, die die BR nicht zu vertreten hat (z. B.
fehlender Zugang, falsche Schlüssel, Sicherheitsbeschränkungen oder Abwesenheit der Kon-
taktperson), nicht durchgeführt werden, gilt der Auftrag als ausgeführt und wird vollständig ver-
rechnet.
3.3 Arbeitsverhinderung und Personaleinsatz
Bei Krankheit, Unfall oder anderweitiger Verhinderung der zugeteilten Reinigungskraft sorgt die
BR nach Möglichkeit für geeigneten Ersatz. Ein Anspruch auf Durchführung der Reinigung zu ei-
nem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
4. Zugang, Schlüssel und Sicherheit
4.1 Schlüsselübergabe und Zugang
Werden der BR Schlüssel, Zugangscodes oder Zutrittsmittel überlassen, verpflichtet sich die BR,
diese sorgfältig aufzubewahren und ausschliesslich für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Die Übergabe und Rückgabe werden protokolliert.
4.2 Verlust oder Schaden
Im Falle eines Schlüssel- oder Zugangsmittelverlustes haftet die BR im Rahmen ihrer bestehen-
den Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung AG. Die Versicherung deckt den
Verlust von anvertrauten Schlüsseln einschliesslich der notwendigen Kosten für den Austausch
von Schliessanlagen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Eine weitergehende Haftung
wird ausgeschlossen.
5. Haftung und Versicherung
5.1 Haftung
Die BR verpflichtet sich, sämtliche Reinigungsarbeiten mit grösster Sorgfalt und nach bestem
Wissen und Gewissen auszuführen. Für Schäden, die nachweislich durch Mitarbeitende der BR
verursacht werden, haftet die BR im Rahmen ihrer bestehenden Betriebshaftpflichtversiche-
rung. Für Schäden, die infolge fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers ent-
stehen, übernimmt die BR keine Haftung. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden,
die durch unsachgemässe Nutzung, Abnutzung oder mangelhaften Zustand der vom Auftragge-
ber bereitgestellten Reinigungsmittel oder Geräte verursacht werden. Der Auftraggeber wird ge-
beten, Wertgegenstände, empfindliche Objekte sowie persönliche Dokumente sicher zu ver-
wahren. Die BR übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an solchen Gegenständen,
sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Mitarbeitende der BR zurückzu-
führen sind.
5.2 Versicherung
Die BR verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zürich Versicherung AG, welche
Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingun-
gen abdeckt. Die Versicherungssummen betragen für Personen- und Sachschäden jeweils bis
CHF 5 000′ 000.– sowie für Vermögensfolgeschäden bis CHF 500′ 000.–. Die Versicherung dient
dem Schutz sowohl der BR als auch der Auftraggeber für Schäden, die durch Mitarbeitende der
BR im Rahmen der Ausführung ihrer Tätigkeit verursacht werden. Für andere Schäden, die nicht
von der Versicherung gedeckt sind oder für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung
ablehnt, ist die Haftung der BR auf einen Höchstbetrag von CHF 500.– pro Schadensfall be-
grenzt. Die BR verpflichtet sich, dem Auftraggeber allfällige Schäden umgehend zu melden.
Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, Schäden unverzüglich nach Feststellung schriftlich der
BR zu melden. Für verspätet gemeldete Schäden wird jede Haftung ausgeschlossen.
6. Datenschutz
6.1 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die BR verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit den Reinigungsaufträgen erhaltenen Infor-
mationen und Daten vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfül-
lung zu verwenden. Sämtliche personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden gemäss den
Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie, soweit anwendbar, der Daten-
schutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies
zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung
besteht. Die BR trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Si-
cherheit der Daten zu gewährleisten und deren Verlust, Missbrauch oder unbefugten Zugriff zu
verhindern.
7. Personal
7.1 Verantwortlichkeit und Verhalten
Das von der BR eingesetzte Personal steht ausschliesslich in einem Arbeitsverhältnis zur BR.
Unsere Mitarbeitenden werden sorgfältig ausgewählt, geschult und zu einem respektvollen, dis-
kreten und vertrauenswürdigen Verhalten verpflichtet. Während der Ausführung der Arbeiten un-
terstehen sie den Weisungen der BR und nicht jenen des Auftraggebers. Anliegen, Rückmeldun-
gen oder Beanstandungen können jederzeit direkt an die BR gerichtet werden, damit eine
schnelle und kundenorientierte Lösung gefunden werden kann.
7.2 Abwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und innerhalb von sechs Mona-
ten nach Vertragsende keine Mitarbeitenden der BR direkt oder indirekt abzuwerben oder anzu-
stellen. Bei Zuwiderhandlung behält sich die BR das Recht vor, eine Entschädigung in Höhe von
drei Bruttomonatslöhnen der betreffenden Person geltend zu machen.
8. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
8.1 Anpassungen
Die BR behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf anzupassen, um
gesetzlichen Anforderungen, betrieblichen Veränderungen oder Verbesserungen der Dienstleis-
tung Rechnung zu tragen. Änderungen oder Ergänzungen einzelner Verträge, insbesondere der
vereinbarten Preise oder Leistungen, bedürfen der Schriftform. Mündliche Abmachungen sind
nur gültig, wenn sie von der BR schriftlich bestätigt wurden.“
9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
9.1 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der BR
gilt ausschliesslich das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Brechbühl Reinigung
GmbH in Zürich, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
9.2 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon un-
berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftli-
chen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzun-
gen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 14.11.2025 in Kraft und ersetzen alle
früheren Versionen.